Waffenpassbegutachtung

Mag. Birgit Maurer MSc

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Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996)

Waffenpassbegutachtung WVP

Seit 1.7.1997 gilt die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz. BewerberInnen für eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen demnach ein psychologisches Gutachten vorlegen, die so genannte Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996).

Gesetzlich festgelegte Preise:

  • Erstantrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, € 283,20
  • Weiterführende Untersuchung bei Zweifeln aufgrund der Erstuntersuchung, € 324,00
  • Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde, € 607,20


Detailliertere Infos auf den Seiten des KFV (… hier)

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